Teilnahmebedingungen für Aussteller

1.Veranstalter

Börse für Ausbildung und Studium wird vom Landkreis Havelland unter Beteiligung der Kreishandwerkerschaft Havelland, der IHK Potsdam, der Agentur für Arbeit, der WfBB und der MAFZ GmbH Paaren veranstaltet.

 

2. Ort

Veranstaltungsort ist das Gelände des MAFZ Erlebnis­parks Paaren in 14621 Schönwalde-Glien, OT Paaren im Glien, Landkreis Havelland.

 

3. Zulassung zur Ausstellung

Bei der Börse für Ausbildung und Studium handelt es sich um eine Veranstaltung, bei der Aussteller mit dem Ange­bot von Ausbildungsstellen und Studienplätzen, vorzugs­weise im Havelland, zugelassen werden.

 

4. Termin

Dauer der Veranstaltung: 1 Tag, Donnerstag, 23.03.2023

Anmeldeschluss: 31.12.2022

Öffnungszeiten für Besucher: 9.00 bis 15.30 Uhr

Das Befahren des Geländes ist am Ausstellungstag unter Beachtung der Hinweise des beauftragten Personals ab 7.30 Uhr möglich.

Aufbau: Die Standflächen stehen am Vortag von 8.00 bis 16.00 Uhr und am Ausstellungstag selbst von 7.30 bis 8.30 Uhr für den Aufbau zur Verfügung. Die Stände müssen am Veranstaltungstag bis 8.30 Uhr völlig hergerichtet und mit den angemeldeten Ausstellungsgütern belegt sein.

Abbau: Beräumung und Rückbau der Stände dürfen erst nach Beendigung der Ausstellung erfolgen. Am Veran­staltungstag kann bis 19.00 Uhr, am Folgetag von 8.00 bis 16.00 Uhr abgebaut werden. Der Abbau ist an diesem Tag abzuschließen.

 

5. Zulassungsvoraussetzungen

Über die Zulassung der Aussteller entscheidet die Aus­stellungsleitung. Sie ist berechtigt, Anmeldungen ohne Begründung zurückzuweisen.

Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. Eine erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn andere Voraussetzungen vorliegen. Zum Zwecke der Bearbeitung der Anmeldung werden die Angaben ge­speichert und ggf. zum Zwecke der Vertragsvollziehung an Dritte weitergegeben. Für alle nichterfüllten Verpflich­tungen aus dem Mietverhältnis und daraus entstehenden Kosten steht der MAFZ GmbH Paaren an dem eingebrachten Ausstellungsgut das Vermieter-Pfandrecht zu. Die MAFZ GmbH Paaren haftet nicht für unverschuldete Beschädigungen und Verluste und kann nach schriftlicher Ankündigung das Pfandgut freihändig verkaufen. Es wird dabei vorausge­setzt, dass alle vom Aussteller eingebrachten Gegenstän­de unbeschränktes Eigentum des Ausstellers sind oder seiner unbeschränkten Verfügungsgewalt unterliegen.

Der Aussteller muss in Kauf nehmen, dass sich bei Beginn der Ausstellung die Lage der übrigen Stände gegenüber dem Zeitpunkt der Zulassung verändert hat. Ersatzansprü­che sind beiderseits ausgeschlossen.

 

6. Zusätzliche Leistungen

Die nachstehenden Preise verstehen sich zuzüglich ge­setzlich geltender Mehrwertsteuer.

Messebau: Die Standfläche (lt. Anmeldung) wird den Aus­stellern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Alle darüber hinausgehenden Wünsche des Ausstellers (z.B. Möblierung) sind über die Ausstellungsleitung termingerecht zum Anmel­deschluss anzumelden. Für weitere Angebote Messebau erhält der Aussteller Informationen zur Beauftragung bzw. Angebote gemäß Anfrage.

Werbung/Ausstellerverzeichnis: Der Eintrag des Ausstel­lers in das Ausstellerverzeichnis ist mit der Meldung vorge­sehen. Bei Nichterscheinen bzw. fehlerhafter Veröffentlichung der Nennung/Werbung des Ausstellers kann dieser daraus keine Regressansprüche herleiten.

WLAN: steht in den Hallen gegen eine Gebühr zur Verfü­gung (VPN ist nicht möglich).

Lade- und Entladetechnik: Technik der MAFZ GmbH Paaren zum Be- und Entladen von Transportern steht zur Verfü­gung (max. Last 2,0 t). Für den Einsatz der Technik wer­den gegen Barzahlung 45,00 € netto je angebrochene halbe Stunde berechnet.

 

7. Zahlungsweise

Die Kosten gemäß der Buchung von Leistungen zur Börse für Ausbildung und Studium sind nach Erhalt der Rechnung in der angegebenen Zahlungsfrist unter Angabe der Rechnungs­nummer auf das Konto der MAFZ GmbH Paaren bei der Mittel­brandenburgischen Sparkasse zu überweisen:

IBAN: DE05 1605 0000 3810 1112 86

BIC: WELA DE D1 PMB

Mieten mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand, so haftet jeder von ihnen als Gesamtschuldner. Sie haben einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten in der Anmel­dung zu benennen, nur mit diesem braucht die Ausstel­lungsleitung zu verhandeln. Mitteilungen an den in der Anmeldung benannten Vertreter gelten als Mitteilungen an den oder bei Gemeinschaftsständen an die Aussteller.

 

8. Werbung, Standgestaltung

Die Ausgabe von Werbematerial oder sonstige Werbung ist nur innerhalb des eigenen Standes gestattet. Das Auslegen, Plakatieren und Verteilen von politischem Informationsma­terial etc. ist untersagt. Bei der Standgestaltung und Deko­ration muss auf jede politische Aussage verzichtet werden.

 

9. Technische Richtlinien

Es wird ausdrücklich auf die Gesetze über technische Arbeitsmittel und über die Gerätesicherheit sowie den Ar­beitsschutz verwiesen. Der Aussteller ist für die Einhaltung der Gesetze und Gewährung der Sicherheit verantwortlich.

 

10. Behördliche Genehmigungen

Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass die für seine und für die Tätigkeit seiner Beauftragten auf dem Stand oder auf dem Gelände erforderlichen Genehmigungen bzw. Anmel­dungen bei den zuständigen Behörden vorhanden sind und die geltenden gewerberechtlichen und lebensmittelrechtli­chen Vorschriften eingehalten werden. Bestehende Zweifel sind bei den zuständigen Behörden zu klären.

 

11. Abgabe von Kostproben

An allen Ständen, an denen Kostproben, auch unent­geltlich, an die Besucher abgegeben werden, sind die Vorschriften des Landwirtschafts-, Veterinär- und Lebens­mittelüberwachungsamtes einzuhalten. Insbesondere müssen alle Personen, die bei der Behandlung von Le­bensmitteln tätig sind, im Besitz einer gültigen amtsärztli­chen Untersuchung (Gesundheitspass) sein. Desgleichen darf das Wasser, das zur Behandlung von Lebensmitteln und Reinigung von Bedarfsgegenständen, die mit Lebens­mitteln in Berührung kommen, nur aus hygienisch ein­wandfreien Wasserzapfstellen entnommen werden.

 

12. Jugendschutzgesetz

Es wird ausdrücklich auf das Jugendschutzgesetz verwiesen.

 

13. Versicherungsschutz

Für Beschädigungen oder Verlust des Ausstellungsgutes durch Diebstahl, Brand, Sturm, Wasser und in anderen Fällen höherer Gewalt haftet die MAFZ GmbH nicht. Hier wird jedem Aussteller empfohlen, eine solche Versiche­rung selbst auf eigene Kosten abzuschließen.

Mit Unterzeichnung der Anmeldung versichert jeder Aus­steller, dass er eine eigene Betriebshaftpflichtversiche­rung (Außenversicherung) hat.

 

14. Allgemeine Teilnahmebedingungen

Gegenstand dieser besonderen Teilnahmebedingungen sind die allgemeinen Teilnahmebe­dingungen der MAFZ GmbH Paaren.

 

Stand: Juli 2022